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KAUFPROZESS
KAUFPROZESS

MACHEN SIE EIN ANGEBOT

Der Käufer macht sein Angebot über den Immobilienmakler, der den Verkäufer unverzüglich kontaktiert. Normalerweise kann der Käufer ziemlich schnell eine Antwort erwarten. Wenn der Verkäufer das Angebot ablehnt, muss der Agent Verhandlungen aufnehmen, um hoffentlich eine Preisvereinbarung zu erzielen.


ZAHLUNG DER RESERVIERUNGSGEBÜHR

Der Reservierungsbetrag beträgt normalerweise 10% des Kaufpreises, abhängig von der Länge des Reservierungszeitraums. Dies ist Verhandlungssache, aber der Eigentümer entscheidet letztendlich, wie viel er akzeptiert, um die Immobilie vom Markt zu nehmen. Der Betrag wird normalerweise auf das Mandantenkonto eines Anwalts oder auf ein Immobilienkonto überwiesen.

Die Immobilie wird auf alle Arten von Grundpfandrechten/Belastungen überprüft, bevor der Käufer den Reservierungsbetrag überweist.

Es ist auch möglich, ohne Reservierungsvertrag direkt beim Notar zu unterschreiben. Es besteht jedoch das Risiko, dass der Eigentümer es ohne vorherige Ankündigung an eine Drittperson verkauft.


PRAKTISCHE DINGE

Wir helfen Ihnen in jedem Schritt des Prozesses. Stellen Sie sicher, dass Sie sich ein paar Stunden Zeit mit uns nehmen können, während Sie auf der Insel sind, um die notwendigen Unterlagen fertig zu stellen. Wenn Sie sich nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland für den Kauf einer Immobilie entscheiden, können Sie dies problemlos tun, indem Sie dort eine Vollmacht unterzeichnen. Genaue Anweisungen für Unterschriften und Stempel erhalten Sie im Voraus, um sicherzustellen, dass das Dokument in Spanien gültig ist.

Sie benötigen eine NIE-Nummer (Steuernummer) und ein spanisches Bankkonto. Die NIE-Nummer ist für Steuerangelegenheiten in Spanien erforderlich und das Bankkonto ist ein Muss, um die Gemeindegebühren, Wasser, Stromrechnungen, Grundsteuer usw. zu bezahlen. Ihr Vertreter auf Gran Canaria wird dafür sorgen, dass die Fixkosten für die Immobilie automatisch von Ihrem spanischen Bankkonto bezahlt werden. Sie erhalten Hilfe bei all diesen notwendigen Schritten, um den Kauf abzuschließen.


ÜBERWEISUNG DES RESTBETRAGES

Der Restbetrag und die Anschaffungskosten müssen spätestens am Tag vor der Unterzeichnung der Urkunde auf dem Kundenkonto Ihres Anwalts in Gran Canaria verfügbar sein, da vor der Notarsitzung ein Bankscheck für den Verkäufer erstellt werden muss. Wenn die Zahlung in einer anderen Währung als "Euro" erfolgt, wird sie direkt auf das Konto des Verkäufers in seinem Heimatland überwiesen. Vor der Notarsitzung muss ein Betrag, der den Kosten des Käufers und des Verkäufers entspricht, auf das Kundenkonto des Anwalts überwiesen werden. Der Betrag für den Verkäufer (abzüglich der Verkaufskosten) muss in solchen Fällen während der Notarsitzung direkt auf das Konto des Verkäufers in seinem Heimatland überwiesen werden. Eine Quittung für die Überweisung muss dem Notar vorgelegt werden, bevor die Eigentumsurkunde genehmigt wird.


NOTARIELLE BEURKUNDUNG

Die Eigentumsurkunde wird vom Käufer und vom Verkäufer beim Notar (oder von ihren gesetzlichen Vertretern) unterzeichnet. Der Verkäufer erhält das Geld für den Verkauf und der Käufer erhält die Schlüssel. Rechtlich gehört das Eigentum nun dem Käufer.


GRUNDBUCHEINTRAGUNG

Unmittelbar nach der Unterzeichnung der Eigentumsurkunde beim Notar wird die Urkunde zur Registrierung an das Grundbuchamt geschickt. Dies kann je nach Arbeitsbelastung 4-6 Wochen dauern.


ZUSÄTZLICHE KOSTEN
  • Sie müssen mit zusätzlichen Kosten von ca. 8-10% des Kaufpreises rechnen. Für Immobilienverkäufe aus erster Hand: ca. 10-12%. (Etwas mehr, wenn die Immobilie mit spanischen Bankdarlehen gekauft werden soll.)
  • 6,5% Grunderwerbssteuer an den Staat.
  • Notargebühren in Höhe von 800 - 2000 Euro. Für Immobilien mit angemessenem Preis zahlen Sie weniger. Sie erhalten eine Quittung über die Kosten und der Rest wird auf Ihr spanisches Bankkonto überwiesen.
  • Grundbuchkosten von 600 - 1500 Euro (wie oben).
  • Gebühren für gesetzliche Vertreter.

JÄHRLICHE KOSTEN DER IMMOBILIE
  • Hausgeld jeden Monat, falls dies zutrifft.
  • Wasser und Strom, falls nicht in den Gemeinschaftsgebühren enthalten.
  • Grundsteuer und Müllgebühren werden zweimal jährlich in Rechnung gestellt. Die Müllgebühr beträgt ca. 60 Euro pro Jahr und die Grundsteuer hängt vom Katasterwert ab.
  • Nicht-Residenten Steuer - Wird hauptsächlich wie folgt berechnet (für Residenten in der EU, Norwegen und Island): Steuerwert multipliziert mit 2%. Dann multiplizieren Sie das Ergebnis mit 19%. Beispiel: Wenn der Steuerwert 50.000 Euro beträgt, ist die jährliche Nicht-Residenten-Steuer 190 Euro. - Die Nicht-Residenten-Steuer ist bei Abgabe der jährlichen Steuererklärung, ab dem Jahr nach dem Kauf, zu entrichten. Es fallen auch Gebühren für den Steuerberater an.
  • Vermietungen - Wenn Sie in den zuvor genannten Ländern ansässig sind und Ihre Immobilie auf Gran Canaria vermieten, müssen Sie in der Regel eine Einkommenssteuer von 19% zahlen. Bei kurzfristigen Vermietungen zahlen Sie normalerweise auch die spanische Mehrwertsteuer (IGIC). Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn 1 Person oder ein Ehepaar, die 1 Eigentum besitzt, weniger als 30.000 Euro pro Jahr in Mieteinnahmen verdient. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
  • Gebäudeversicherung - Die Prämie hängt von den Werten ab, die Sie versichern möchten, der Größe Ihres Eigentums, den allgemeinen Bedingungen der Versicherungspolice und der von Ihnen gewählten Versicherungsgesellschaft.
  • Außergewöhnliche Gemeinschaftskosten. (Keine regulären Kosten, kann aber in einigen Fällen für größere Reparaturen usw. erforderlich sein. Muss von der Gemeindschaft genehmigt und zwischen den Eigentümern aufgeteilt werden.)


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